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Gepäck

Freigepäck
First Class Business Class Economy Class
40kg 30kg 23kg

 

Freigepäck Transatlantikflüge
First Class Business Class Economy Class
Zwei Gepäckstücke, von denen keines mehr als 32 kg wiegen oder die maximalen Abmessungen von 158 cm überschreiten darf Zwei Gepäckstücke, von denen keines mehr als 32 kg wiegen oder die maximalen Abmessungen von 158 cm überschreiten darf Zwei Gepäckstücke, von denen keines mehr als 23 kg wiegen oder die maximalen Abmessungen von 158 cm überschreiten darf

  • Maximale Abmessungen = Länge + Breite + Höhe
  • Die Freigepäckgrenzen können je nach Strecke und Kabinenklasse variieren. Bitte orientieren Sie sich an den geltenden Gepäckregelungen, die auf Ihrem Ticket aufgedruckt sind.
  • Bei Überschreitung der Freigrenzen für Gewicht oder Anzahl der Gepäckstücke können Gebühren für Übergepäck anfallen. Kontaktieren Sie Ihren Abflugflughafen oder Ihr örtliches Qatar Airways Büro für weitere Informationen.
Handgepäck
First Class Business Class Economy Class
Zwei Gepäckstücke, die gemeinsam nicht mehr als
15 kg wiegen und jeweils nicht größer als 50 x 37 x 25 cm sein dürfen
Zwei Gepäckstücke, die gemeinsam nicht mehr als
15 kg wiegen und jeweils nicht größer als 50 x 37 x 25 cm sein dürfen
1 Gepäckstück, das nicht mehr als
7 kg wiegen und nicht größer als 50 x 37 x 25 cm sein darf
  • Persönliche Gegenstände wie kleinere Handtaschen, Gehstöcke, Kameras und am Abflugtag erworbene Duty Free-Artikel werden der Freimenge für Handgepäck nicht zugerechnet.
  • Sollten Sie unsicher sein ob Ihre Handgepäckmenge im erlaubten Rahmen liegt, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Abflug Ihr nächstgelegenes Qatar Airways Büro.

Sportgepäck

Auf Flügen von Qatar Airways können Sie zusätzliches Sportgepäck kostenfrei mitnehmen. Das zusätzliche Sportgepäck ist begrenzt auf 1 zusätzliches Gepäckstück und max. 10 kg pro Passagier und gilt nur für die folgenden Sportgerätetypen:

  • Skiausrüstung
  • Golfausrüstung
  • Fahrradausrüstung
  • Surf-/Windsurfausrüstung
  • Kayakausrüstung
  • Tauchausrüstung
  • Angelausrüstung
  • Trekkingausrüstung

Flüssigkeiten und Gels im Handgepäck

Im Handgepäck dürfen Sie Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Aerosole in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml mitführen. Größere Behälter sind nicht zulässig, auch wenn diese nur teilweise befüllt sind. Die Behälter müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel von höchstens einem Liter Fassungsvermögen mitgeführt werden, der nicht größer als 20 x 20 cm sein darf. Alle Artikel müssen bequem in den Plastikbeutel hineinpassen.

Sie müssen Ihren durchsichtigen Beutel mit den Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen. Für Säuglingsnahrung und Medikamente gelten keinerlei Einschränkungen. Allerdings kann verlangt werden, dass Sie für die Medikamente, die Sie an Bord mitnehmen möchten, ein Rezept vorweisen.